Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen.

Veranstalter des Gewinnspiels ist
Gut Werbung,
Konstanzerstrasse 3,
8280 Kreuzlingen, Schweiz.

Zu gewinnen gibt es einen Tannenbaum (Beleuchtung und Ständer sind nicht inbegriffen) sowie einen Gutschein im Wert von CHF 60.– im Restaurant Fischerhaus in Kreuzlingen. Der Gewinn muss bis zum 18.12.2020, 15 Uhr, an der Konstanzerstrasse 3 abgeholt werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch einen Kommentar auf Facebook in dem eine weitere Person verlinkt wird.

Es besteht keine Auftragsverpflichtung. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet der /die Teilnehmende. Mitarbeitende der Gut Werbung, ihre Angehörigen sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Unternehmen und deren Mitarbeitende sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeschluss ist der 16. Dezember 2020 um 23:59 Uhr. Die Gewinner werden ausgelost und via E-Mail/Facebook-Kommentar oder Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Gut Werbung behält sich das Recht vor, die Aktion zu modifizieren oder zu beenden, wenn Teilnehmende gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder Gründe ausserhalb des Einflussbereiches der Gut Werbung (z. B. Viren, Bugs etc.) die Aktion beeinträchtigen oder verunmöglichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme, noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.

Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels erhoben werden, im Rahmen dessen und für die Bekanntgabe des Gewinnenden genutzt werden.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist im Kanton Thurgau, Schweiz.